Kirchenausschuss
In jeder katholischen Kirchengemeinde gibt es ein Gremium, welches die Kirchengemeinde in rechtlichen und finanziellen Fragen vertritt und deren Vermögen verwaltet. Für den Bereich des Bischöflich Münsterschen Offizialates trägt dieses Gremium den Namen Kirchenausschuss (hier KA genannt). Der KA hat seine Rechtsgrundlage im sogenannten Kirchenvermögensverwaltungsgesetz ( KVVG ). Hierin ist geregelt, wie der KA arbeitet, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben, wie lange die Amtszeit dauert und vieles andere mehr.
In unserer Kirchengemeinde besteht der KA aus 8 gewählten Mitgliedern. Dazu kommt ein vom Pfarreirat in den KA delegiertes Mitglied und der Pfarrer als Vorsitzender. Außerdem ist bei den Sitzungen anwesend eine Verwaltungsfachkraft ( Provisor/in ), jedoch ohne Stimmrecht. Ein Mitglied des KA ist auch in den Pfarreirat delegiert und nimmt regelmäßig an dessen Sitzungen teil.
Der KA trifft sich normalerweise etwa alle zwei Monate zu einer Sitzung, die bis auf Ausnahmen öffentlich ist. Der jetzige KA besteht seit dem November 2022, seine Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Kirchenausschussmitglieder:
Herbers, Annemarie
Lautenschläger, Dieter
Linnemann, Philip
Neumann, Jürgen
Rosar, Dr. Gilbert
Sanken, Johannes
Sterzenbach, Ilona
Sutschet, Prof. Dr. Holger
Wiszniewsky, Pater Leo